BBT - Service in Dresden

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 2007



§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen den BBT-Service.de (Auftragnehmer) und dem jeweiligen Auftraggeber.

§ 2 Vergütung und Fälligkeit

Die Vertragsparteien vereinbaren für die zu erbringenden Tätigkeiten ein fälliges Stundenhonorar. Alle Rechungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung oder Barzahlung. Nebenkosten wie Post- und Fernmeldegebühren, Drucke, Büromaterial, Internetgebühren und Reisekosten werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Auftraggeber im Hinblick auf die entstehenden Kosten einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Dies gilt entsprechend für die Information über alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages nach diesem Vertrag von Relevanz sein können. Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzen.

(2) Der Auftraggeber hat alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten bzw. zu beantworten. Arbeitsergebnisse hat er auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und Einwendungen dagegen dem Auftragnehmer innerhalb von 2 Wochen nach Zugang schriftlich mitzuteilen.

§ 4 Pflichten des Auftragsnehmers

(1) Der Auftragnehmer hat insbesondere über alle Tatsachen, die ihm mit der Ausführung der Aufgaben nach diesem Vertrag zur Kenntnis gelangt sind, Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber hiervon schriftlich entbunden worden ist. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort. Die Verschwiegenheit besteht jedoch nicht, sofern und soweit eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist.

(2) Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen.

§ 5 Zahlungsverzug, Preisänderungen und Mitteilungs-pflichten



Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, wird pro Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben. Der Nachweis darüber hinausgehender Aufwendungen bleibt vorbehalten.Bei Währungsumstellungen erfolgt eine Umrechnung der Preise und Gebühren nach dem amtlichen Kurs und eine Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma.Besteht das Vertragsverhältnis 1 Jahr, wird eine Erhöhung des vereinbarten Stundensatzes in Höhe von 3 % von dem jetzigen Vertrages möglich und erneuert sich jedes weitere Jahr. Es kann bis zu einem Monat vor Ablauf des einjährigen Vertragsverhältnis gegen diese Erhöhung widersprochen werden.Änderungen des Auftrages sind unverzüglich den Auftragnehmer mitzuteilen. Die Kosten aufgrund des Mehraufwandes hat der Auftraggeber zu tragen.Falls der Auftragnehmer nicht zur Verfügung steht (z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder aus persönlichen Gründen), wird der Auftraggeber hierüber sofort in Kenntnis gesetzt.

§ 6 Mängelbeseitigung

(1) Alle Mängel sind innerhalb von 3 Monaten nach Erfüllung des Auftrages/ Teilauftrages schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Ansonsten sind Ansprüche ausgeschlossen. Alle Mängelbeseitigungs- und Schadenansprüche verjähren nach einem Jahr ab Vertrags-/ Teilvertragserfüllung.

(2) Offenbare Unrichtigkeiten z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

§ 7 Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch den Auftragnehmer verursacht sind, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes, wenn er sich Mängelansprüche bei Abnahme vorbehält.

§ 8 Abgeltungsklausel

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass mit Erfüllung dieser Vereinbarung alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abgegolten sind.

§ 9 Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen

Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der überlassenen Unterlagen verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dieses gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.